Meldung
Hinweis melden — vertraulich und geschützt.
Ein Formular für alle Fälle: Sie können jederzeit zwischen Schnellmeldung und ausführlicher Variante umschalten. Anonyme Meldung ohne jede Kontaktangabe ist möglich.
So funktioniert eine Meldung
So läuft eine Meldung nach HinSchG ab — von der Abgabe bis zur Rückmeldung.
- 1
Hinweis abgeben
5–10 Min.
Sie füllen das Formular aus. Pflichtfelder sind minimal gehalten; weitere Angaben sind freiwillig und beschleunigen die Bearbeitung. Auch anonyme Meldungen sind möglich.
- 2
Eingangsbestätigung
binnen 7 Tagen
Die Meldestelle bestätigt den Eingang schriftlich — spätestens nach 7 Tagen, sofern das nicht eine Vertraulichkeit gefährdet (§ 17 HinSchG).
- 3
Prüfung & Folgemaßnahmen
Die Meldestelle prüft den Sachverhalt, kann Nachfragen stellen und leitet bei Bedarf weitere Schritte ein (interne Untersuchung, Weiterleitung).
- 4
Rückmeldung
binnen 3 Monaten
Spätestens nach 3 Monaten erhalten Sie eine Rückmeldung dazu, welche Folgemaßnahmen ergriffen oder warum sie unterlassen wurden (§ 17 HinSchG).

