Meldung

Hinweis melden — vertraulich und geschützt.

Ein Formular für alle Fälle: Sie können jederzeit zwischen Schnellmeldung und ausführlicher Variante umschalten. Anonyme Meldung ohne jede Kontaktangabe ist möglich.

So funktioniert eine Meldung

So läuft eine Meldung nach HinSchG ab — von der Abgabe bis zur Rückmeldung.

  1. 1

    Hinweis abgeben

    5–10 Min.

    Sie füllen das Formular aus. Pflichtfelder sind minimal gehalten; weitere Angaben sind freiwillig und beschleunigen die Bearbeitung. Auch anonyme Meldungen sind möglich.

  2. 2

    Eingangsbestätigung

    binnen 7 Tagen

    Die Meldestelle bestätigt den Eingang schriftlich — spätestens nach 7 Tagen, sofern das nicht eine Vertraulichkeit gefährdet (§ 17 HinSchG).

  3. 3

    Prüfung & Folgemaßnahmen

    Die Meldestelle prüft den Sachverhalt, kann Nachfragen stellen und leitet bei Bedarf weitere Schritte ein (interne Untersuchung, Weiterleitung).

  4. 4

    Rückmeldung

    binnen 3 Monaten

    Spätestens nach 3 Monaten erhalten Sie eine Rückmeldung dazu, welche Folgemaßnahmen ergriffen oder warum sie unterlassen wurden (§ 17 HinSchG).