Vertraulichkeit

Vertraulichkeit & Identitätsschutz

Wie das HinSchG Ihre Identität schützt — rechtlich, technisch und organisatorisch.

So ist Ihre Identität geschützt

Schutz auf drei Ebenen: gesetzlich, technisch, organisatorisch.

Vertraulichkeitsgebot

Nach § 8 HinSchG ist die Identität der hinweisgebenden Person zu schützen. Sie darf nur dem mit der Bearbeitung betrauten Personal zugänglich sein.

Offenlegung nur ausnahmsweise

Eine Offenlegung der Identität ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig (z.B. Strafverfahren, gerichtliche Anordnung).

SSL-Verschlüsselung

Alle Datenübertragungen erfolgen SSL-verschlüsselt. Die Verbindung ist zu keinem Zeitpunkt unverschlüsselt.

Bußgeld bei Verstoß

Wer die Vertraulichkeit verletzt, riskiert nach § 40 HinSchG eine Geldbuße bis zu 50.000 €.

Anonymität möglich

Sie müssen Ihren Namen nicht angeben. Anonyme Meldungen werden vom HinSchG erfasst und bearbeitet.

Keine IP-Speicherung

Wir speichern keine IP-Adressen und protokollieren keine Rückschlüsse auf den Absender.