Vertraulichkeit
Vertraulichkeit & Identitätsschutz
Wie das HinSchG Ihre Identität schützt — rechtlich, technisch und organisatorisch.
So ist Ihre Identität geschützt
Schutz auf drei Ebenen: gesetzlich, technisch, organisatorisch.
Vertraulichkeitsgebot
Nach § 8 HinSchG ist die Identität der hinweisgebenden Person zu schützen. Sie darf nur dem mit der Bearbeitung betrauten Personal zugänglich sein.
Offenlegung nur ausnahmsweise
Eine Offenlegung der Identität ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig (z.B. Strafverfahren, gerichtliche Anordnung).
SSL-Verschlüsselung
Alle Datenübertragungen erfolgen SSL-verschlüsselt. Die Verbindung ist zu keinem Zeitpunkt unverschlüsselt.
Bußgeld bei Verstoß
Wer die Vertraulichkeit verletzt, riskiert nach § 40 HinSchG eine Geldbuße bis zu 50.000 €.
Anonymität möglich
Sie müssen Ihren Namen nicht angeben. Anonyme Meldungen werden vom HinSchG erfasst und bearbeitet.
Keine IP-Speicherung
Wir speichern keine IP-Adressen und protokollieren keine Rückschlüsse auf den Absender.

